AGBs
Der Designer erbringt seine Leistungen auf Grundlag efolgender allgemeiner Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages sind. Abweichungen sind nur zulässig und wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
1. Urheber- und Nutzungsrecht
1.1 Alle Grafik- und Desingaufträge sind Urheberwerkverträge, die dem Auftraggeber Nutzungsrecht an den Werkleistungen einräumt. Es wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.2 Entwürfe und Designs unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 Urh Gerforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Designs dürfen ohne schriftliche Einwilligung weder verändert noch nachgemacht werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt zu einer Vertragsstrafe in Höhe der nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung.
1.4 Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers oder seine Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
2. Treubindung, Pitch
2.1 Der Designer verpflichtet sich zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Die Auswahl der mit der Produktion betrauten Unternehmen erfolgt unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Ergebnis.
2.2 Der Designer kann einen Auftraggeber durch einen kreativen Wettbewerb (Pitch) gewinnen. Als Gegenleistung für diese erbrachte kreative Arbeit verpflichtet sich der Auftraggeber,dem Designer die Werbevorhaben und bereitstehenden Werbebudgets
für ein Jahr zu übergeben. Für diesen Zeitraum darf der Auftraggeber keine andere Agentur mit entsprechenden Arbeiten beauftragen, es sei denn, es wird mit dem Designer vereinbart.
3. Angebote, Vergütung
3.1 Die vom Designer genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch für vier Wochen nach Abgabe des Angebotes. Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Vor Arbeitsbeginn erhält der Auftraggeber ein Angebot, das den Umfang der Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt. Grundlage ist ein Beratungsgespräch,das mit dem Auftraggeber geführt wird.
3.3 Im Angebot wird eine geschätzte Vergütung vorgegeben. Diese geschätzte Vergütung darf um max.15% über- oder unterschritten werden ohne, dass der Designer ein neues Angebot unterbreiten muss. Die Differenz wird entsprechend dem gültigen Stundensatz
verrechnet.
3.4 Bei abweichenden kalkulierten Vergütungen von über 15% wird der Auftraggeber unverzüglich vom Designer unterrichtet und erhält ein neues Angebot.
3.5 Entwürfe, Andrucke und Fotos bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine Leistung. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung der Nutzung.
3.6 Die Anfertigung von Entwürfen, Reinzeichnungen und Fotos sowie beratende und entwickelnde Tätigkeiten, die der Designer nach Auftrag durch und für den Auftraggeber erbringt, werden nach Zeitaufwand erfasst und sind kostenpflichtig.
3.7 Sind Entwürfe und Fotos ein wesentlicher
Bestandteil des Auftrags (z.B. bei Logos oder Corporate Designs), so ist die Vergütung dieser Werke bei Ablieferung der ersten Entwürfe bzw. Andrucke fällig. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen oder weitere Entwürfe, die nicht Umfang des Angebotes sind, so werden diese gesondert berechnet.
3.8 Werden Entwürfe oder Fotos anders, oder ingrößerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für diese Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die nachträgliche Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium
oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand berechnet.
4.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen,Übersetzungen und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.3 Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu erstatten. Belege sind vorzulegen.
5. Zahlung
5.1 Die Vergütung ist nach Ablieferung des Werkes oder der Ware fällig. Sie ist, wenn nicht anders vereinbart, ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des
Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
5.2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
5.3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Designer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Designer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Designer kann Entwürfe und Muster innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückverlangen. Bei Beschädigung oder Verlust durch den Auftraggeber hat dieser die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
6.2 Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.
7. Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1 Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach bestem Wissen und objektiver Beurteilung die notwendigen Entscheidungen
zu treffen und Anweisungen zu geben. Der Designer haftet für Fehler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie Muster unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster oder deren digitales Äquivalent als Referenz zu verwenden.
8. Lieferung
8.1 Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
8.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
8.3 Gerät der Designer in Lieferverzug, so ist zunächst
eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung des Designers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
9. Beanstandungen, Haftung
9.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln.Gehaftet wird für entstandenen Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
9.2 Wenn der Auftragsgegenstand ein Zwischenprodukt ist, das in eine weitere Fertigung eingeht (z.B. Filme, Reprovorlagen usw.), so hat der Auftraggeber dieses Zwischenprodukt bei Erhalt zu prüfen. Der Designer übernimmt keine Haftung über den Wert des Zwischenprodukts hinaus.
9.3 Sofern der Designer Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.4 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Grafiken oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber,
übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung.
9.5 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Designer unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Herabsetzung der Vergütung verpflichtet.
9.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Auftraggeber unbrauchbar ist.
9.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
9.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 1 Woche nach Ablieferung des Werkes beim Designer anzuzeigen. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.
10. Gestaltungsfreiheit, Datensicherheit
10.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
10.2 Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Der Designer ist berechtigt Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für einen illegalen oder gewaltsamen Zugriff auf diese
Daten oder deren Verlust übernimmt der Designer keine Haftung.
10.3 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten übernimmt der Designer keine Haftung.
10.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Vorlagen, die an den Designer übergeben
werden, berechtigt ist. Sollte er nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber dem Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Erfüllungsort ist Darmstadt. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der BRD.
GRAFIK-DESIGN
Angela Stürzl
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